Evangelisches Kirchengesangbuch
Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts gab es Bemühungen, ein gemeinsames Gesangbuch für die deutschsprachigen Landeskirchen einzuführen. Sie mündeten in dem 1854 bei Cotta erschienenen sogenannten Eisenacher Büchlein (1879), das einen Kanon von 150 deutschen Kirchenliedern umfasst. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es den Landeskirchen, mit dem 1950 eingeführten »Evangelischen Kirchengesangbuch« (EKG) eine Stammausgabe mit 395 gemeinsamen Liedern und Gesängen herauszubringen. Neben den evangelischen Landeskirchen Deutschlands wird es auch von den beiden evangelischen Kirchen Österreichs eingesetzt.
Für V&R ist das EKG bis heute eine wichtige Einnahmequelle: Der Verleger Günther Ruprecht hatte Hanns Lilje (1899–1977), nach dem Zweiten Weltkrieg Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, überzeugen können, dass die theologischen Verlage für die Kirche eine große Bedeutung haben und die Kirche sie deswegen an Herstellung und Vertrieb der Gesangbücher beteiligen sollte. Durch diese immer noch gültige Vereinbarung hält V&R seither 30% am Verlag der Regionalausgabe für Niedersachsen (seit 1994 Niedersachsen und Bremen).
Als Ergänzung zu der im Kirchenjahr 1994/95 eingeführten Neuausgabe erschien von 1995 an das dreibändige »Handbuch zum Evangelischen Gesangbuch«, das der Prokurist Wolfgang Schulz verantwortete. Mit seiner Wortkonkordanz, dem Verzeichnis der Strophenanfänge und einem Band zu Komponisten und Dichtern erschließt es das Liedgut und enthält Interpretationen zu jedem Lied.
Das praktische Einüben der Lieder erleichterte das 1993–2000 erschienene »Werkbuch zum Evangelischen Gesangbuch«, ein mittlerweile vergriffenes Loseblattwerk, das sich bei Kirchenmusikern, Pastoren, Religionspädagogen und interessierten Gemeindegliedern großer Beliebtheit erfreut.


