Gründung des Verlags
Als Abraham Vandenhoeck (1700–1750) zum Druckerverleger und Buchhändler der noch im Aufbau begriffenen Göttinger Universität ernannt wurde, war er bereits ein erfahrener Kaufmann: Als junger Mann hatte er in seiner Heimat, den Niederlanden, und ab 1720 in London mit Büchern gehandelt. An der Themse lernte er seine spätere Frau Anne Parry (1709–1787) kennen, die er in den 1720er-Jahren heiratete. Spätestens 1732 zog das Ehepaar nach Hamburg, ohne dass Vandenhoeck aber seine Buchhandlung in London aufgegeben hätte.
Nach Göttingen holte ihn Gerlach Adolph Freiherr von Münchhausen (1688–1770), im Auftrag von Georg August, König von England, Kurfürst von Hannover, Gründer und erster Kurator der Georg-August-Universität. Münchhausen benötigte einen fachkundigen Drucker und Buchhändler, um die junge Universität mit Büchern zu versorgen.
Am 13. Februar 1735, vor 275 Jahren, gewährte der Rat der Königlich Groß-Britannischen Curfürstlich-Braunschweig-Lüneburgischen Regierung dem »holländischen Buchdrucker in Hamburg« verschiedene Privilegien: Zum Verleger wurde Vandenhoeck durch das in genanntem Vertrag zugesicherte Recht, dass er allein die von der Universität in Auftrag gegebenen Drucksachen auf Kosten der Universität »drucken möge«. Gleichzeitig machte ihn Münchhausen aber auch – wie seinerzeit üblich – zum Universitätsbuchhändler und sagte ihm zu, dass die Göttinger Universitätsbibliothek ihren Bedarf, sofern Vandenhoeck die Bücher »im Laden hat, vorzüglich von ihm« beziehen werde. Bedingung dafür war jedoch bis 1888, dem Jahr, in dem durch das beherzte Einschreiten des Stuttgarter Verlegers Adolf Kröner (1836–1911) die Buchpreisbindung eingeführt wurde, dass Vandenhoeck keine überhöhten Preise ansetzte.
Das Datum dieses Hauptvertrags (den Vandenhoeck nachverhandelte, denn mit Datum vom 28. Februar 1735 wurde ihm als weiteres Privileg unter anderem der Druck der Inauguraldissertationen zugesichert) gilt als Gründungsdatum des Verlags Vandenhoeck & Ruprecht (V&R).


